Leistungen

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Akutbehandlung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen
  • Impfberatung und Schutzimpfungen für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts
  • Vorsorgeuntersuchungen für Babys (U2-U6), Kleinkinder (U7-U9), Schulkinder (U10-U11) und Jugendliche (J1-J2)
  • Jugendgesundheitsuntersuchung J1 (12-14 Jahre), J2 (16-17 Jahre)
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchung
  • Ultraschalluntersuchung der Säuglingshüfte
  • Audiometrie (Hörtest) und Tympanometrie
  • Farbsinntest
  • Asthmatherapie
  • Betreuung von Patienten im Rahmen des DMP-Asthma
    (Disease-Management-Programm der Krankenkassen)
  • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie)
  • Allergiediagnostik und -behandlung (auch subcutane Hyposensibilisierung)
  • Kleinere chirurgische Maßnahmen und Behandlung von Wunden
  • Behandlung von Dellwarzen
  • Urindiagnostik
  • Betreuung von Patienten mit chronischen Erkrankungen und Entwicklungsstörungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wie:

  • Amblyopiescreening für Säuglinge ab 6 Monate (die Kosten werden bereits von einigen gesetzlichen Krankenkassen teilweise erstattet!)
  • Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B (die Kosten werden bereits von einigen gesetzlichen Krankenkassen teilweise erstattet!)
  • Reise-Impfberatung und Reiseimpfungen
  • Sporttauglichkeitsuntersuchung
  • Gesundheitsuntersuchung für Ferienfreizeiten
  • Atteste
  • Ausstellung von ärztlichen Attesten für erkrankte Schüler:
    Wir als kinder- und jugendärztliche Praxis werden immer wieder um die Ausstellung verschiedenster Atteste/Bescheinigungen gebeten, die oft auf eigenen „Hausregeln“ der anfordernden Einrichtungen oder der Träger basieren. Das Ausstellen dieser Atteste bedeutet eine zusätzliche organisatorische aber auch finanzielle Belastung (Atteste sind kostenpflichtig!) und verbraucht Praxiszeit, die dringend für unsere primäre Aufgabe der Krankenversorgung benötigt wird! Bei derzeit sehr hohem Patientenaufkommen mit hierdurch extrem hoher Arbeitsbelastung beschränken wir uns darauf, nur Atteste auszustellen, die medizinisch notwendig und gesetzlich vorgeschrieben sind. Dazu zählen nicht die „Krankschreibungen“ von Schulkindern! Unter §4 der Landesverordnung SH über die schulärztlichen Aufgaben wird lediglich vorgegeben, dass die Eltern die Schule über die Abwesenheit ihres Kindes aus gesundheitlichen Gründen zu informieren haben. Dies gilt unabhängig von der Anzahl krankheitsbedingter Fehltage und auch für Klassenarbeits- und Klausurtage; ausgenommen sind lediglich Abschlussprüfungen wie z.B. das Abitur. Sollte allerdings eine Attestpflicht in der Klassen- und/oder Schulkonferenz beschlossen worden sein (z.B.bei Schulabsentismus) sind wir weiterhin selbstverständlich bereit, wie bisher zum Wohle des Kindes aktiv zu werden. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie als Erziehungsberechtigte darüber von der Schule schriftlich informiert werden und uns dieses Dokument entsprechend vorlegen können. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation!